Antiteuerungspaket für 2022 und 2023
Das heißt, dass Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt bis zu € 2.000,-- jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei sind.
Für weitere € 1.000,00 bedarf es einer lohngestaltenden Vorschrift im jeweiligen Kollektivvertrag. Ob diese im Einzelfall bereits vorliegt, ist individuell zu prüfen.
Das heißt, dass zum derzeitigen Zeitpunkt die Auszahlung einer Antiteuerungsprämie bis zu einer Höhe von € 2.000,00 jederzeit möglich ist.