E-PKW und Umsatzsteuer
Sind die Anschaffungskosten für einen E-PKW in der Bandbreite zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000, kann zunächst auch die gesamte, in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Jährlich muss für den EUR 40.000 übersteigenden Teil eine Eigenverbrauchsbesteuerung entsprechend dem nachfolgenden Beispiel vorgenommen werden.
Anschaffungskosten Brutto: EUR 57.600
Darin enthaltene Umsatzsteuer: EUR 9.600
Angemessenheitsgrenze: 40.000
Darin enthaltene Umsatzsteuer: 6.667 (gerundet)
Nicht angemessener Teil der Anschaffungskosten: EUR 17.600 bzw. 30,5%
Die darin enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von EUR 2.933 muss als Eigenverbrauch im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet und abgeführt werden.
Hinsichtlich der laufenden Betriebs- und Reparaturkosten ist ein Eigenverbrauch nur dann anzusetzen, wenn diese Kosten im Zusammenhang mit der luxuriösen Ausstattung stehen, die Grund für die höheren Anschaffungskosten sind.
Betragen die Anschaffungskosten über EUR 80.000, ist Umsatzsteuer für sämtliche, mit dem KFZ zusammenhängenden Ausgaben bzw. Aufwände nicht abzugsfähig.