Tätigkeit im Ausland, auch für Arbeitnehmer/-innen
Nicht nur die Finanzpolizei im Inland sondern auch entsprechende Prüfdienste im Ausland prüfen, ob Mitarbeiter oder selbständige zur Sozialversicherung angemeldet sind.
Wie überall, wo gesetzliche Verpflichtungen nicht erfüllt oder nachgewiesen werden, drohen auch hier Strafen.
Was sollten Ihre Mitarbeiter bei Tätigkeiten im Ausland mit sich führen?
- Ein gültiges Reisedokument (Reisepass und/oder Personalausweis). Der Führerschein allein reicht nicht.
- Ein von der ÖGK bestätigtes Entsende-(A1-) Formular, das wir über ELDA anfordern können.
- Eine Kopie des Dienstvertrags
- Die letzten 2-3 Lohnabrechnungen und Auszahlungsbestätigungen
- Für Bau-Unternehmen: Eine Freistehungserklärung der BUAK
Details für die Entsendung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen finden Sie unter https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.820993&portal=oegkdgportal
Sie selbst als Unternehmer/Unternehmerin sollten natürlich auch ein gültiges Reisedokument mitführen. Außerdem sollten auch Sie eine Versicherungsbestätigung der SVS mit sich führen. Dafür finden Sie unter www.svs.at > Formulare & Anträge > Versicherung & Beitrag > Entsendebescheinigung (PD-A1). Dort können Sie das Online-Formular ausfüllen und an die SVS schicken. Beachten Sie dafür bitte, dass der Antrag nur signiert mittels Bürgerkarte oder Handysignatur gesendet werden kann.
Gerne können wir diesen Antrag für Sie senden, wir benötigen dafür aber das von Ihnen ausgefüllte Formular „Entsendung Unternehmer“ aus dem Downloadbereich auf unserer Website.
Details für die „eigene“ Entsendung finden Sie unter https://www.sozialversicherung.gv.at/cdscontent/?contentid=10007.816700