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Umsatzsteuer – Kleinunternehmer-Regelung ab 2025
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Umsatzsteuer – Kleinunternehmer-Regelung ab 2025

Umsatzsteuer – Kleinunternehmer-Regelung ab 2025

Am Jahresanfang wurde durch eine neue, europaweite Kleinunternehmer-Regelung im Bereich der Umsatzsteuer Hoffnung geschürt, dass die Umsatzgrenze angehoben werden könnte.
Tatsächlich wurde die Kleinunternehmer-Regelung verändert, nunmehr stehen nicht mehr die Netto-Umsätze zuzüglich der fiktiven UST im Fokus. Ab 01.01.2025 gilt eine Betragsgrenze von EUR 42.000 (brutto für netto).
Wesentliche Neuerung ist, dass Unternehmer nunmehr auch in anderen EU-Ländern Kleinunternehmer-Umsätze ausführen können, ohne sich dafür im jeweiligen Land steuerlich registrieren zu müssen. Außerdem wurde die Toleranzgrenze neu geregelt.

Bereits am Jahresanfang war klar, dass die UST-Kleinunternehmer-Regelung geändert wird. Mitunter war durch die EU eine maximale Grenze der inländischen Umsätze von EUR 85.000 vorgegeben, die Festlegung der tatsächlichen Grenze obliegt dabei jedoch dem Gesetzgeber des jeweiligen Mitgliedstaats.

In Österreich lag die Grenze bisher bei EUR 35.000, hinzu kam die fiktiv auf die erzielten Umsätze zu ermittelnde Umsatzsteuer. Die Bandbreite der Bruttoeinnahmen reichte so von EUR 38.500 (nur 10%ige Umsätze) bis EUR 42.000 (nur 20%ige Umsätze). Diese Einnahmengrenze wurde ab 01.01.2025 mit fix EUR 42.000 festgesetzt – unabhängig davon, welcher Steuersatz anzuwenden wäre.

Bisher konnten die Einnahmen auch einmalig innerhalb von 5 Jahren um bis zu 15% überschritten werden, ohne Verlust der Steuerbegünstigung. Neu ist nun, dass die Einnahmen entweder im Vorjahr insgesamt oder im laufenden Jahr um max. 10% überschritten werden können. Erst die nachfolgenden Umsätze sind dann steuerpflichtig abzurechnen, die bisherigen Umsätze im laufenden Jahr bleiben unangetastet (und so steuerbefreit). Allerdings führt die Inanspruchnahme der Toleranzgrenze unweigerlich zur Steuerpflicht im Folgejahr.

Werden im Jahr 2025 zum Beispiel von Jänner bis September EUR 40.000 vereinnahmt und im Oktober folgt ein Umsatz mit EUR 4.500, so ist die Toleranzgrenze bereits in Anspruch genommen. Für 2026 besteht so ganz normale Umsatzsteuerpflicht. Nehmen wir an, im November werden weitere EUR 1.700 erzielt, diese sind im Rahmen der Toleranzgrenze nach wie vor steuerfrei. Erst die weiteren Umsätze im Dezember wären aufgrund der nunmehrigen Überschreitung der Toleranzgrenze unmittelbar umsatzsteuerpflichtig, dies aber ohne Auswirkung auf die Umsätze für Jänner bis November. Eine Nachverrechnung der Umsatzsteuer für das gesamte Jahr entfällt damit.

Neu ist auch, dass Unternehmer in anderen EU-Staaten steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze ausführen können. Dabei sind 2 Grenzen zu beachten. Einerseits dürfen die insgesamt in anderen EU-Staaten erzielten Umsätze nicht über EUR 100.000 liegen und andererseits sind die Kleinunternehmer-Regeln des jeweiligen EU-Staates zu beachten. Details hierzu können wir aufgrund des Umfangs an unterschiedlichen Regelungen nur im Anlassfall ausarbeiten und besprechen.

dieBeiden Internetagentur GmbH, Salzburg