Personalverrechnung und Meldungen
Die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen wir mit dem von Ihnen ausgefüllten Stammdatenblatt durch. Sie erhalten von uns einen standardisierten Dienstvertrag, mit dem die Details zum Dienstverhältnis beiderseitig zwischen Ihnen und dem/der Mitarbeiter/-in vereinbart werden. Wir beraten Sie auch bei der korrekten Einstufung im Rahmen des anzuwendenden Kollektivvertrags und stellen damit das mindestens erforderliche Entgelt fest.
Wir empfehlen die Erfassung der Arbeitszeit für jede im Betrieb beschäftigte Person, auch wenn im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes Möglichkeiten genannt werden, unter denen eine Erfassung der Arbeitszeit unterbleiben kann. Eine (elektronische) Vorlage zur Erfassung können wir zur Verfügung stellen, geführt werden die Aufzeichnungen im Rahmen Ihres Betriebs. Zur Führung der Urlaubskartei können Sie eigene Mittel verwenden – alternativ können wir dies mit unserer Software effizient übernehmen. Von Ihnen erhalten wir dann lediglich die Information über die in Anspruch genommenen Urlaubstage pro Monat.
Die Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen samt den erforderlichen Meldungen erledigen wir. Teilweise sehen Vorschriften vor, dass Zulagen, Zuschläge und Aufwandersätze, wie beispielsweise Reisekosten, abzurechnen sind. Diese Daten senden Sie uns bis zum 25. des Monats, damit diese Bezugsbestandteile ebenfalls abgerechnet werden können. Wir senden Ihnen die einzelnen Abrechnungen, das Auszahlungsjournal und die Überweisungslisten für die Nettobezüge und Abgaben jeden Monat zeitgerecht zu.
Vor der Einstellung können wir Ihre Gesamtkosten bei einem vorgegebenen Bruttobezug ermitteln und etwaige günstigere Möglichkeiten empfehlen. Wenn jemand Ihr Unternehmen verlässt, führen wir die Abmeldung und Endabrechnung des Dienstverhältnisses durch und senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen.